Seit 1935
Auszug aus einer Meldung des Wehrführers an den Kreiswehrführer.
Betr. Gespannverweigerung eines Landwirts aus Halbemond in einem Brandfalle.
Gelegentlich eines Brandfalles in Westermoordorf hat sich der folgender Vorfall ereignet. Ein Einwohner aus Halbemond bemerkte
den Brand am 5. Juni 1941 in Westermoordorf und eilte sofort zu dem Wirt Martens, um diesen zum Alarmieren zu veranlassen.
Er selbst begab sich zum Spritzenhaus, wo gleich darauf noch ein weiterer Feuerwehrmann eintraf. Die Beiden überlegten, wie sie
das Gerät schnell zum Brandplatz schaffen könnten. Da in der Nähe ein Landwirt wohnte, eilten sie dort hin. Ein Ansuchen um die
Verfügungsstellung eines Gespannes zum ziehen der Spritze zum Brandort wurde sofort abgelehnt, mit der Begründung, die Pferde
hätten den ganzen Tag Dünger gefahren und könnten jetzt nicht mehr. Noch während dieses Wortwechsels sahen die beiden
Feuerwehrmänner einen Lastwagen kommen. Sie wendeten sich an den Fahrer, mit der Bitte um Transport der Spritze. Dieser war
sofort dazu bereit. Die Gruppe Halbemond kam aber durch die Weigerung des Landwirts so spät auf dem Brandplatz an, dass sie
nicht mehr in Tätigkeit kamen und wieder abrücken mussten.
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